Nährstoffmanagement

Nährstoffvergleich? Nährstoffplanung? Düngebedarfsermittlung? Ab jetzt auch bei uns!

Mit der neuen Düngeverordnung wird der Arbeitsaufwand im Büro nicht weniger.

Egal ob

- eine Düngebedarfsermittlung, die vor der ersten Düngung festgehalten werden muss

- ein Nährstoffvergleich, der jährlich erstellt werden muss

- schlagspezifische Aufzeichnungen die nun verpflichtend sind

- oder Düngeplanung

Mit Gewissheit in die Zukunft! Das schreiben wir uns auf unsere Fahne.

Die Gesetzte ändern sich- die Anforderungen auch. Wer behält da schon den Überblick im Paragraphendschungel?!

Diesen Bürokratieaufwand können wir gerne für Sie übernehmen:

- Führung der Ackerschlagkartei 

- Düngebedarfsermittlungen

- Nährstoffvergleiche

- Nährstoffplanung 2018 (plausibilisierter Nährstoffvergleich, neue Ausscheidungswerte sind verfügbar)

- Erfüllung der Meldepflicht- Wirtschaftsdüngerdatenbank

- Stoffstrombilanz

 

Für Schweinegüllen reduzieren sich die Stall- und Lagerungsverluste. Denken Sie an den erhöhten Nährstoffanfall Ihrer Tiere und einer angepasste Wirtschaftsdüngerabgabe/ Aufnahme. 

Düngeverordnung 2020?

Worauf müssen sich die landwirtschaftlichen Betriebe vorbereiten? Was gilt sofort- was ab 01.01.2021?

Bundesweit gilt für alle Flächen: (ab vorrausichtlich Mitte April 2020)

 

1. Der bisher erforderliche Nährstoffvergleich wird durch eine schlagbezogene Aufzeichnungsflicht ersetzt. Für jedes Feld muss jede Düngung einzeln durch die tatsächlich ausgebrachte Düngemenge dokumentiert werden innerhalb 2 Tagen. Einen Vordruck zum Download finden Sie hier.

2. Verlängerte Sperrfristen bei der Winterdüngung im Herbst ab 1. Dezember. (Festmist HuK)

3. Ein Verbot von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden auf allen Flächen. Die bisherige Ausnahme, falls der Boden tagsüber auftaut, ist gestrichen.

4. Die Abstandsregelungen zu Gewässern für das Ausbringen von Dünger in Hanglagen ab 5% Neigung werden erweitert.

5. Die Düngemöglichkeit für Flächen in Hanglagen ab 5% Neigung, die in der Nähe von Gewässern liegen, wird eingeschränkt.

6. Verkürzung der Einarbeitungszeit für flüssige Wirtschaftsdünger bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland auf eine Stunde.

 

 

Nur in den roten Gebieten: (ab 01.01.2021)

Die nitrataustragsgefährdeten Flächen müssen bis 01.01.2021 nach bundesweit einheitlichen Kriterien erneut abgegrenzt werden. Somit kann es hier zu Änderungen kommen!

www.elwasweb.nrw.de

 

1. Die zulässige Höchstmenge für Stickstoffdünger wird um 20 Prozent niedriger als der ermittelte Bedarf angesetzt. (Ausnahmen sind für extensiv wirtschaftende Betriebe, Ökobetriebe und Grünland, sofern der Grünlandanteil im Gebiet niedriger als 20% ist, möglich)

2. Die schlagbezogene Obergrenze für die Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170 kg N je Hektar gilt flächengenau und nicht für den Durchschnitt der Flächen. (DGL)

3. Die Düngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung im Herbst ist verboten.

4. Für die Stickstoffdüngung von Sommerkulturen ist ein vorheriger Zwischenfruchtanbau verpflichtend. (Ausnahme bei spät geernteter Vorfrucht im Herbst und in besonders trockenen Gebieten mit weniger als 500 mm NS).

5. Die Verbotsfristen für die Winterdüngung mit Festmist oder Kompost ab dem 1. November.

6. Die zulässige Menge für flüssigen organischen Dünger auf Grünland im Herbst wird auf 60kg Gesamtstickstoff pro Hektar beschränkt. (Ackergras bei Aussaat vor 15.5. = DGL)

 

Die NRW-Landesregierung hat am 24. März 2020 eine Anpassung der Landesdüngeverordnung verabschiedet.

Auf Basis von neuen Messwerten hat das Umweltministerium eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und die Feldblöcke ausgewiesen, bei denen weiterer Maßnahmenbedarf besteht

Das bedeutet lediglich, dass die roten Gebiete verkleinert wurden.

 

Wird im Nährstoffvergleich das N Saldo der letzten drei Jahre in Höhe von 35 kg überschritten gilt für die Flächen in diesen Gebieten weiterhin:

  1. Analyse von Wirtschaftsdüngern
  2. Verkürzte Einarbeitungszeit auf eine Stunde
  3. Verlängerte Sperrfrist auf Dauergrünland (15.10-31.01.)

Acker24

Die Ackerschlagkartei der Raiffeisen Bever Ems

  • Schlagkartei: für Livebuchung auf dem Feld
  • Nährstoff-Management: nach neuer Dünger-VO
  • Belegeimport: aller Raiffeisenbelege
  • Partnerzugang: für die Pflanzenbauberatung oder Dokumentation beispw. durch Genonossenschaften, Lohnunternehmer etc.

Ansprechpartner

Hermann Schürmann
Abteilung:
Bereichsleiter Pflanzenbau

Telefon:
02571/9360-14

Mobil:
0172/2983500

Fax:
02571/9360-19

E-Mail:

Anschrift:
Up´n Nien Esch 2, 48268 Greven
Johannes Holwitt
Abteilung:
Vertrieb Agrar / Außendienst

Telefon:
02582/9903-14

Mobil:
0173/2892890

Fax:
02582/9903-23

E-Mail:

Anschrift:
Boschweg 41, 48351 Everswinkel
Kirsten Hilgensloh
Abteilung:
Nährstoffmanagement

Telefon:
02504/9321-42

Mobil:
01702604460

Fax:
02504/9321-943

E-Mail:

Anschrift:
Hans Geiger Straße 36, 48291 Telgte